Impressum, AGB'S und rechtliche Hinweise

EURO Gerüstvertrieb

Helmut Babutzka
Alemannenstr. 40
89233 Neu-Ulm Gerlenhofen


Tel: 07307 - 7386
Fax: 07307 - 333 16
Mobil: 0171 - 365 53 59
E-Mail: kontakt@euro-geruestvertrieb.de


Konzeption und Umsetzung: emfITs GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen der EURO Gerüstvertrieb gegenüber Verbrauchern

I.     Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Lieferungen der EURO Gerüstvertrieb an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ist der Kunde hingegen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EURO Gerüstvertrieb gegenüber Unternehmern“. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II.    Angebote und Aufträge, Widerruf

1. Unsere Internetangebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen und beinhalten insbesondere keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns per Auftragsbestätigung bestätigt werden oder konkludent durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Im zweitgenannten Fall verzichtet der Kunde auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151 Abs. 1 BGB). Bestellbestätigungen gelten nicht als Auftragsbestätigung, sondern nur als Bestätigung des Eingangs einer Bestellung.

2. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EURO Gerüstvertrieb Helmut Babutzka, Alemannenstr. 40, 89233 Neu-Ulm Gerlenhofen, Telefon: 07307 - 7386, Telefax: 07307 - 333 16, E-Mail: kontakt@euro-geruestvertrieb.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

3. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
EURO Gerüstvertrieb Helmut Babutzka
Alemannenstr. 40
89233 Neu-Ulm Gerlenhofen
Telefax: 07307 - 333 16
E-Mail: kontakt@euro-geruestvertrieb.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
_________________________


Name des/der Verbraucher(s):
_________________________
                                                           _________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):
_________________________
                                                          _________________________                                                               _________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
____________________________________________________________

Datum_______________

(*) Unzutreffendes streichen.

III.   Preise, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltung, Aufrechnung

  1. Preislisten und andere Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Die ausgewiesenen Preise sind – soweit nichts anderes angegeben – EURO Preise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sowie zuzüglich Versand- und Transportkosten. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung bzw. Anlieferung der Ware gegen Nachnahme (Gebühren trägt der Verbraucher) zur Zahlung in bar fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste offene Rechnung verbucht, soweit EURO Gerüstvertrieb nicht etwas anderes bestimmt. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten und vom Kunden mit dem ursprünglichen Betrag beglichenen Rechnungen.

  2. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.

  3. Werden EURO Gerüstvertrieb nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Kunden nach unserer Wahl Zug-um-Zug-Zahlung, entsprechende Sicherheiten oder Vorauskasse zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

IV.   Lieferung und Lieferzeiten

  1. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie durch EURO Gerüstvertrieb schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen ab Bestätigung zu laufen.

  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich fallende Ereignisse bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist, soweit diese Umstände nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die genannten Umstände suspendieren die EURO Gerüstvertrieb für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse bei Lieferanten der EURO Gerüstvertrieb oder deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die EURO Gerüstvertrieb dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von der EURO Gerüstvertrieb die Erklärung verlangen, ob sie zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich EURO Gerüstvertrieb auf die Anforderung nicht unverzüglich, kann der Kunden zurücktreten.

  3. EURO Gerüstvertrieb haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich ihres eigenen Verschuldens und das ihrer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden ihrer Vorlieferanten hat sie nicht einzutreten. Sie ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle, ihm gegenüber ihren Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.

  4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

  5. Konstruktions-, Form- oder sonstige Änderungen, die auf Verbesserungen bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Ware dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

V.    Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen der EURO Gerüstvertrieb aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nebst Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Sie ist getrennt von anderer Ware zu verwahren. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der EURO Gerüstvertrieb hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Unterlässt der Kunde beides, stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet.
  2. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht der EURO Gerüstvertrieb gehörenden Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, alle sich aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der Rechnungsendbeträge einschließlich Umsatzsteuer der Forderungen der EURO Gerüstvertrieb mit allen Nebenrechten an diese ab; die EURO Gerüstvertrieb nimmt die Abtretung an. Eine Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Gegenstände durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die von uns gelieferten Gegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Gegenstände zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der EURO Gerüstvertrieb, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert an dem Miteigentum entspricht. EURO Gerüstvertrieb ermächtigt den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. EURO Gerüstvertrieb wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen der EURO Gerüstvertrieb hat der Kunden die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; EURO Gerüstvertrieb ist ermächtigt, den Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

VI.   Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab Gefahrübergang, für gebrauchte Ware ein Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Schadensersatzansprüche bleiben von der vorgenannten Regelung unberührt. Gleiches gilt im Falle von Beschaffenheitsvereinbarungen oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
  1. Im Falle einer berechtigten fristgerechten Beanstandung hat der Kunde zunächst unter angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar oder sind sie für uns unzumutbar, so kann der Kunde anstelle dessen Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung der Vergütung verlangen.
  2. Wegen weitergehender Ansprüche, deren Ursprung nicht in der Mangelhaftigkeit der Kaufsache liegt, haften wir nur

    a.) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

    b.) für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    c.) für Schäden aus der Verletzung sog. Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

  3. Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass der Aufbau eines Gerüstes von einem Fachmann durchzuführen ist, damit eine sichere Benutzung des Gerüstes gewährleistet ist. EURO Gerüstvertrieb rät ausdrücklich davon ab, die gelieferten Gerüste ohne fachmännische Hilfe aufzubauen und in Betrieb zu nehmen. Für jegliche Schäden, die auf einem unsachgemäßen bzw. unfachmännischen Aufbau der Gerüste beruhen, übernimmt EURO Gerüstvertrieb keinerlei Haftung.

VII.  Erfüllungsort, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist der jeweilige Ort, von dem aus die Ware versandt wird.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

VIII. Sonstiges

  1. Der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  2. Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt.

Stand: 03. September 2014

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EURO Gerüstvertrieb für gewerbliche Abnehmer

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn die Geltung nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden ist. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und Leistung gelten diese AGBs als angenommen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden finden ausdrücklich keine Geltung. Gegenbestätigungen unserer Kunde unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.
Abweichende Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern, sowie andere Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von einem Vertretungsberechtigten Mitarbeiter der EURO Gerüstvertrieb schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt werden oder konkludent durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Es gilt dann der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Bestellbestätigungen gelten nicht als Auftragsbestätigung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Preislisten und andere Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Die ausgewiesenen Preise sind – soweit nichts anderes angegeben – EURO Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie zuzüglich Versand- und Transportkosten, sowie Frachtversicherung bei Paketversand ab Lager. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung bzw. Anlieferung der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht, soweit EURO Gerüstvertrieb nicht etwas anderes bestimmt. Offensichtliche Rechen - bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten und vom Kunden mit dem ursprünglichen Betrag beglichenen Rechnungen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
Verzugszinsen werden mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, sofern wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Kunde eine Belastung mit einem geringen Zinssatz nachweist. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Zahlung von früheren Lieferungen in Verzug befindet.
Gerät der Kunde in Verzug, ist EURO Gerüstvertrieb berechtigt nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. dem Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. EURO Gerüstvertrieb ist berechtigt, dem Kunden die Wegschaffung der Ware zu untersagen, bis der Kaufpreis beglichen ist.
Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Käufer nach unserer Wahl Zug – um - Zug – Zahlung, entsprechende Sicherheiten oder Vorauskasse zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

4. Lieferzeiten, Sonderposten, Re-Marketing-Ware

Lieferfristen und – Termine sind nur verbindlich, wenn sie durch EURO Gerüstvertrieb schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen ab Bestätigung zu laufen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich fallende Ereignisse bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist, soweit diese Umstände nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Die genannten Umstände suspendieren die EURO Gerüstvertrieb für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse beim Lieferanten der EURO Gerüstvertrieb oder deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Der Verkäufer selbst hat das Recht auch ohne diese Anforderung nach angemessener Wartefrist vom Vertrag zurück zu treten. Erklärt sich der Verkäufer auf die Anforderung nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich seines eigenen Verschuldens und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.
Im Falle einer Lieferverzögerung, die der Verkäufer zu vertreten hat, ist der Käufer verpflichtet , auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
Bei allen Sonderposten (Re-Marketing-Ware) erfolgt Lieferung stets nur, solange der Vorrat reicht, ist der Vorrat erschöpft, gilt die Leistung von EURO Gerüstvertrieb als unmöglich und entbindet EURO Gerüstvertrieb von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Kunden baldmöglichst über die Nichtverfügbarkeit der Ware unterrichten und Gegenleistungen baldmöglichst erstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Gefahrenübergang und Abnahme

EURO Gerüstvertrieb verkauft grundsätzlich nur an Selbstabholer. Jegliche Leistungen, die über die Bereitstellung zur Abholung hinausgehen sind reine Gefälligkeit. Hierauf besteht weder ein Anspruch noch übernimmt EURO Gerüstvertrieb irgendeine Haftung.
Verladung und Versand der Ware erfolgen unversichert ( Ausnahme Paketversand ) auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über mit der Mitteilung der Abholbereitschaft , spätestens mit Bereitstellung der Ware.
Der Abschluss einer Speditionstransportversicherung obliegt grundsätzlich dem Kunden.
EURO Gerüstvertrieb schließt für den Kunden (Ausnahme Selbstabholer) – ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht – eine Transportversicherung ab. Die Kosten trägt der Kunde (Ziffer 3)
Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.
Der Kunde hat die Pflicht, die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offenbaren technischen Mängeln behaftet ist. Verweigert der Kunde die Abnahmen der bestellten Ware, so kann EURO Gerüstvertrieb dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit der Erklärung, dass EURO Gerüstvertrieb nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
Verlangen wir Schadensersatz gemäß vorherigem Absatz , so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises (Gewinnspanne). Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller – auch künftiger – Forderungen des Verkäufers nebst Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Sie ist getrennt von anderer Ware zu verwahren. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldenforderung des Verkäufers. Dies gilt insbesondre für juristische Personen des öffentlichen Rechts, für öffentliche rechtliche Sondervermögen und Kaufleute, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe unsere Forderung an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Unterlässt er beides, stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers.
Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947 , 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer mit Eigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt , unentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw. bei Verarbeitung vor Veräußerung in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils des Verkäufers mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Eigentums des Verkäufers an Dritte sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.b. Versicherung – unerl. Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent ) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzungen seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt – sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwerterlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahmen und der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes durch uns, für den Fall , dass der Kunde seinen Verpflichtung nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines nicht Kaufmannes. In diesem Falle finden die Vorschriften für Verbraucherkredite Anwendung.
Mit Zahlungseinstellung und / oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

7. Gewährleistung /Transportschäden

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer (Post, UPS, Spedition usw.) anzuzeigen. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Dies gilt auch hinsichtlich der Vollständigkeit der Lieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.

Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, beträgt sie ein Jahr.

Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt gegenüber Verbrauchern unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, das arglistige Verschweigen eines Mangels oder falls und soweit eine Garantie gegeben wurde

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Schadensersatzansprüche bleiben von den Regelungen des Absatzes 3 und 4 unberührt.

Die Gewährleistung im Falle der Übernahme einer Gewährleistung für die Beschaffenheit der Ware oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Gleiches gilt für die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB zum Rückgriff des Unternehmers gegen den Lieferanten.
Soweit ein Gewährleistungsausschluss nicht greift gilt: Liegt ein Mangel der Ware vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde EURO Gerüstvertrieb zur Mitteilung aufzufordern, ob eine Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen wird. EURO Gerüstvertrieb teilt dies dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde ist nur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, wenn er nach dieser Mitteilung EURO Gerüstvertrieb eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist oder die Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verweigert.
Ansprüche können nur anerkannt werden, wenn die Originalverpackung mit den Original-Versandaufklebern und das defekte Gerät selbst vorgelegt werden.

8. Schadensersatzansprüche

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche ( nachfolgend Schadensersatzansprüche ) gegen uns, sowie gegenüber unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchen Rechtsgrund , insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung , insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres nach Lieferung der Geräte, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz beruhen.

9. Servicebedingungen

Zur Prüfung ihrer Ansprüche ist eine Kopie der Kaufrechnung notwendig. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht, erhalten Sie die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr unfrei zurück. Bei fehlenden Hersteller- und oder Identifizierungsetiketten verfallen jegliche Garantieansprüche des Kunden.
Fehlerbeschreibung :
Bei Geräten, die ohne genaue Fehlerbeschreibung ( „defekt“ oder „zur Reparatur“ ist nicht ausreichend ) bei uns eintreffen hat EURO Gerüstvertrieb das Recht der Wahl zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der unreparierten Rücksendung gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste.
Unberechtigte Beanstandungen :
Im Falle unberechtigter Beanstandungen ( Kein Fehler feststellbar, wahrscheinlich Bedienungsfehler ) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste zurückgeschickt oder eine Gutschrift abzgl. der entstandenen Unkosten erstellt.
Transportkosten :
Die Kosten für den Transport und Versicherung von berechtigt beanstandeter Ware an EURO Gerüstvertrieb trägt der Absender. Bei unfreien Anlieferungen wird die Annahme aus organisatorischen Gründen verweigert.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EURO Gerüstvertrieb und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Ulm. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Ulm. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Datenschutz

EURO Gerüstvertrieb ist berechtigt, bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetz die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

12. Schlussbestimmungen

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.


Haftungsausschluss

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